Sportküstenschifferschein (SKS)

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Sportküstenschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

Zulassungsvoraussetzungen

  • ab 16 Jahren
  • Besitz des SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.

Prüfung

Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.


Theorieprüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer
mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).


Den aktuellen Fragenkatalog finden Sie hier: www.elwis.de.
Der Fragenkatalog besteht aus den Themenbereichen Navigation, Seemannshaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde.


Für die Navigationsaufgabe benötigen Sie folgende Materialien:

Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII - Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
Karte 1/INT1
Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2016)
Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte "Seiten-Reiter" im Begleitheft sind unzulässig.

Praxisprüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben
  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

  • Manöver mit Antriebsmaschine
  • Anlegen mit Antriebsmaschine
  • Ablegen mit Antriebsmaschine
  • Manöver unter Segel
  • Wenden oder Halsen/Q-Wende
  • Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Sonstige Aufgaben

  • Seemannschaft/Fertigkeiten
    Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
  • Wetterkunde
    Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation
    Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
    Kontrolle und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

  • Seemannschaft/Manöver
    Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
    Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.

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(siehe Prüfungsportal des DSV: www.sportbootfuehrerscheine.org)

Kosten:
Kursgebühr Theorie "SKS": 250,- €

Zuzüglich Prüfungsgebühren und Lehrmaterial!


(Praxis - Einwöchiger Ausbildungstörn: 660,- € zzgl. Bordkasse, Prüfungsgebühren und eigenständige An- und Abreise)

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