SKS Ausbildungstörns - ab Heiligenhafen

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Aufgrund der COVID-19-Pandemie stehen die Ausbildungstörns 2021 noch nicht fest!

ab Heiligenhafen - Am Yachthafen 8, 23774 Heiligenhafen - Steg 1b, 1c oder 1d

Das Ausbildungsschiff ist eine Oceanis 38.1 (Baujahr 2020). Bei einer Länge von 11,50 Meter bietet das Schiff Platz für 8 Personen. Für den Ausbildungstörn wird die Oceanis mit unserem Schiffsführer und Bootsmann sowie maximal 4 Prüflingen belegt.

Die Teilnahme ist auch ohne Prüfung möglich. Törnteilnehmer*innen, die am Freitag, 15.05. in Heiligenhafen die praktische Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS) absolvieren möchten, werden unter Berücksichtigung der gültigen Prüfungsordnung zielführend in das Yachtsegeln eingeführt.

Der Ausbildungstörn kostet für Prüfungsaspiranten 660,- Euro. Als Meilensammlertörn werden 550,- Euro berechnet.

Die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen sind wesentlicher Bestandteil der Buchung!

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Siehe oben...

ab Heiligenhafen - Am Yachthafen 8, 23774 Heiligenhafen - Steg 1b, 1c oder 1d

Das Ausbildungsschiff ist eine Oceanis 38.1 (Baujahr 2020). Bei einer Länge von 11,50 Meter bietet das Schiff Platz für 8 Personen. Für den Ausbildungstörn wird die Oceanis mit unserem Schiffsführer und Bootsmann sowie maximal 4 Prüflingen belegt.

Die Teilnahme ist auch ohne Prüfung möglich. Törnteilnehmer*innen, die am Freitag, 22.05. in Heiligenhafen die praktische Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS) absolvieren möchten, werden unter Berücksichtigung der gültigen Prüfungsordnung zielführend in das Yachtsegeln eingeführt.

Der Ausbildungstörn kostet für Prüfungsaspiranten 660,- Euro. Als Meilensammlertörn werden 550,- Euro berechnet.

Die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen sind wesentlicher Bestandteil der Buchung!

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Teilnahmebedingungen (See-Törn)
als verbindlicher Teil der Buchung

  1. Die Teilnahme am Törn wird für den/die Anmelder*in verbindlich mit Eingang seiner Anmeldung bei der Yachtschule. Bei Rücktritt vom Törn durch den Anmeldenden bis 90 Tage vor Törnbeginn sind 10 % des vereinbarten Törnpreises zu zahlen. Danach oder bei Nichtantritt des Törns ist der gesamte Törnpreis zu zahlen, es sei denn es erfolgt Gestellung eines Ersatzteilnehmers durch den Anmeldenden, oder die Yachtschule konnte den Platz anderweitig besetzen. Die Zahlung gilt auch, wenn die Teilnahme des/der Anmelder*in wegen Nichteinhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- oder Gesundheitsvorschriften durch denselben scheitert. Fällt der Seetörn durch höhere Gewalt, Katastrophen, Eisgang, Krieg o. ä. aus, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50, - berechnet und eine eventuelle Mehreinzahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der/die Anmelder*in weiß auch, dass der Törn wegen schwerem Sturm etc. sich verkürzen kann, aber daraus kein Recht auf Rückerstattung besteht. Eine Gewähr für einen bestimmten Skipper, eine Yacht oder eine in der Anmeldung gewünschte Ausbildung wird nicht übernommen.
  2. Der Yachtschule stellt dem/der Anmelder*in eine Koje zum vereinbarten Zeitpunkt zur Teilnahme an einem Törn zur Verfügung. Weitere Leistungen, wie kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge oder Transfer gehören nicht zum Leistungsangebot. Ein Segeltörn ist keine Kreuzfahrt. Jeder muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lernwillig sein und mitmachen. Eine aktive Teilnahme ist erforderlich. Deshalb kann eine Gewähr für eine bestimmte Distanz, das Erreichen eines Zieles oder die Erlangung von nautischen Fähigkeiten nicht übernommen werden. Die Abnahme einer Prüfung ist abhängig vom Wetter, vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl und vom Prüfungsausschuss. Eine Gewähr für die Abnahme einer Prüfung kann nicht übernommen werden.
  3. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Segelyachten sind oft mit komplizierter elektronischer Ausrüstung versehen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Geräte oder andere Teile des Schiffes immer einwandfrei arbeiten. Sofern technisch machbar, werden wir unverzüglich Reparaturen einleiten oder Ersatz beschaffen. Ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises entsteht durch den Ausfall nicht. Unsere Navigation und Seemannschaft beruht auf den klassischen Grundlagen wie z.B. Kompass, Logge und Lot. Die aktive Teilnahme des/der Mitsegler*in bezieht sich auch auf die Hilfe unter Anleitung bei auftretenden Reparaturen und der Behebung von Havarien, soweit dies die Möglichkeiten und Fähigkeiten des/der Mitsegler*in erlauben. Nötige Reparaturen können zu unvorhergesehenen Hafenaufenthalten führen. Seeklar machen und Einkaufen der Verpflegung gehört zur aktiven Teilnahme. Der/die Mitsegler*in erklärt sich, falls unvermeidbar, mit einer angemessenen Überliegezeit bei Reiseantritt oder Reparaturen einverstanden. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen erfolgen kann. Auch Segelausfall durch Schlechtwetter bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Wir werden stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.
  4. Der/die Anmelder*in ist verpflichtet, wenn er/sie nicht schwimmen kann oder an besonderen Krankheiten leidet, dies der Schiffsführung sofort mitzuteilen. Nichtschwimmer*innen sind verpflichtet, auf See ständig eine Schwimmweste zu tragen! Jedes Crewmitglied erkennt die Verpflichtung als für sich verbindlich an, den Anweisungen der Schiffsführung unbedingt zu folgen und alle Kräfte für gemeinsame planmäßige Durchführung des Törns durch Crew und Schiffsführung einzusetzen, sowie an der üblichen Bordroutine bei Wind und Wetter teilzunehmen. Kommt eine Törnteilnehmer*in den Anweisungen des Schiffsführers wiederholt nicht nach, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag, weitere Rechtsansprüche entstehen nicht.
  5. Die Schiffsführung wird von der YSH sorgfältig nach Eignung und Erfahrung ausgewählt und eingesetzt. Gleichwohl haften YSH und Schiffsführung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, da ein Hochseetörn naturbedingt immer ein gewisses Restrisiko beinhaltet und es sich um sportlichen Schulbetrieb mit erkennbarer Risikoübernahme handelt und nicht um eine gebuchte Erholungsreise. Es wird kein Beförderungsvertrag mit der Yachtschule abgeschlossen! Insoweit wird aus diesem Grund eine Haftung auch nur dem Grunde und der Höhe nach im Umfang des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages übernommen. Von dem/der Teilnehmer*in wird daher zu seiner eigenen Sicherheit erwartet, dass er sich hinsichtlich des Unfallrisikos gesondert privat versichert.
  6. Die Anmeldung zur Prüfung und die damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere die Überprüfung der geforderten Prüfungsvoraussetzungen, werden von der Yachtschule ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig übernommen. Sollte ein Prüfungstermin vom Prüfungsausschuss ( mangels Beteiligung ) abgesagt werden, entstehen hieraus keine Ersatzansprüche gegen die Yachtschule Harkortsee.
  7. Es ist bekannt, dass in der Regel eine medizinische Versorgung und Betreuung an Bord nicht gewährleistet ist mit Ausnahme der üblichen „Ersten Hilfe“. Jeder Teilnehmer*in ist daher verpflichtet, seine/ihre eigene Versorgung mit eventuell erforderlichen Medikamenten selbst sicherzustellen.
  8. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen, Vermerke auf der Törnanmeldung und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese vorliegenden Teilnahmebedingungen. Es wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen!

    Das Lesen und Anerkennen dieser Teilnahmebedingungen wird durch Absenden der Buchung verbindlich bestätigt.

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