Sachkundenachweis (SKN)

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Sachkundenachweis

Zulassungsvoraussetzung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen

Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, Verbringung und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempel in den SBF See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Es gibt jetzt ein eigenständiges Zertifikat.

Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden.

Gemäß § 7 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit den §§ 1-3 der Allgemeinen Waffengeetz-Verordnung (AWaffV) und der zu § 7 ergangenen Allgemeinen Verwaltungvorschrift zum WaffG (WaffVwV) in den zurzeit gültigen Fassungen wurde durch Verfügung des Polizeipräsidiums Dortmund vom 20.12.2017 Herrn Sascha Hillgeris als Inhaber der Yachtschule Harkortsee die staatliche Anerkennung für Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde für den Umgang mit Seenotsignalpistolen und deren Munition erteilt.

Bitte melden Sie sich spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin an, je früher umso besser damit die Zeit zum Lernen bleibt.
Für die Anmeldung durch die Yachtschule Harkortsee bei der zuständigen Polizeibehörde ist der Anmeldung neben der Kopie des amtlichen Sportbootführerscheines oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) beizufügen.

Der Lehrgang beginnt jeweils um 10.00 Uhr mit einer theoretischen und praktischen Einweisung in den Umgang mit den Dummy-Signalen.
Im Anschluß findet um 14.00 Uhr die Gesamtprüfung statt.

Kosten:
120,- € : Lehrgangsgebühr, Lehrmaterial und Prüfungsgebühr

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