Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Sportbootführerschein-See (SBF-See)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Zulassungsvoraussetzung

Mindestalter
16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung)

Tauglichkeit
Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber". Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist.

Zuverlässigkeit
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (auf die Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet)

Prüfung

Die Prüfung zum SBF-See besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Teil. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde

Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen See und den Navigationsaufgaben gibt es unter www.elwis.de.
Zur theoretischen Prüfung erlaubte Hilfsmittel:

  • Navigationsdreieck, Anlegedreieck, Zirkel, Doppellineal, Portland Plotter, Bleistift

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.

  • Praxis
    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem motorisierten Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen
    (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
    (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.

Anmeldeunterlagen

  • Sie benötigen einen Antragsvordruck (erhalten Sie von der Yachtschule).
  • Einen Hör- und Sehtest (auch Farbsehen) auf DSV bzw. DMYV Vordruck (erhalten Sie von der Yachtschule). Dieser ist nicht vom Optiker, sondern nur von einem Arzt auszufüllen (Bitte fragen Sie vorher nach den Kosten)
  • Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine oder unter Segel, der bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen.
  • Gültiger Kfz-Führerschein (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen) oder polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach Muster 0, Verzicht auf beides bei Minderjährigen
  • Jugendliche unter 18 Jahren müssen von den Eltern eine formlose Erklärung beibringen, dass die Kinder im Straßenverkehr bisher nicht auffällig gewesen sind. Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters auf entsprechendem Vordruck vorlegen.
  • Verheiratete Frauen, deren Autoführerschein auf den Mädchennamen ausgestellt ist, zusätzlich Fotokopie Personalausweis.
  • Reichen Sie uns diese Unterlagen bitte in der ersten Hälfte des Lehrganges ein!
  • Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 12 Monate)
  • Reichen Sie uns diese Unterlagen bitte in der ersten Hälfte des Lehrganges ein!


Kosten:
Theoriekurs : 240,- €
Theoriekurs Kombination "See" und "Binnen" : 270,- €
Praxis Motor : 140,- € (Zwei Ausbildungsfahrten á 70,- €)
Prüfungsfahrt Motor : 30,- €

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